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Allermöhe liegt im nördlichen Teil des Schwemmlandes im Stromgebiet der Elbe, die an dieser Stelle ein sehr breites Tal formt. Das Gebiet des Stadtteils wird nach Süden hin durch die Dove Elbe, einen abgedeichten Seitenarm, begrenzt.

 

Geologie

Der Boden in Allermöhe ist marschentypisch und vom früheren Verlauf der Elbarme bestimmt. Bodentypen sind Klein über Torf, außerdem auch ein Boden aus wechsellagernden Fein- oder Mittelsand und Klei. Richtung Dove Elbe befindet sich auch ein kleiner Anteil von Klei über Fein- bis Mittelsand. Man beobachtet in Allermöhe eine mittlere Grundwasserneubildungsrate (> 100 – 200 mm/a). Neu-Allermöhe West wird im Landschaftsprogramm als „Gebiet mit Erhöhter Grundwasserempfindlichkeit“ eingestuft.

Untersuchungen im Jahre 1999 fanden im Fleetsystem Allermöhes eine mittlere Gewässergüte (Klasse II – III) vor, die als kritisch belastet zu bezeichnen ist. Gewässer dieser Klassen sind stark mit organischen Stoffen aus der landwirtschaftlichen Nutzung sowie auch dem nährstoffreichen Marschboden selbst belastet.

Im Wasser kommen Kleintierarten wie Schnecken, Muscheln, Fliegenlarven, Schwämme und Kleinkrebse vor.

 

Gliederung des Stadtteils

Die Besiedlung des Ortes gliedert sich in drei recht unterschiedliche Teile. Das bäuerlich geprägte Straßendorf Allermöhe erstreckt sich seit dem 12. Jahrhundert entlang des Deiches der Dove Elbe, dem heutigen Allermöher Deich. Im Norden des Stadtteils entstanden in den 1990er Jahren das durch Einfamilienhäuser aber auch Mehrfamilienhäuser gepägte Neu-Allermöhe Ost und die Großsiedlung Neu-Allermöhe West. Nordöstlich des ursprünglichen Straßendorfes befindet sich das Gewerbegebiet Allermöhe.

 

Geschichte

Um 1150 wurde damit begonnen, die Sumpfwildnis im gezeitenabhängigen Stromgebiet der Elbe zu kultivieren. Unter Beteiligung von holländischen Siedlern und Ingenieuren baute man hier die ersten Deiche.

Der Ort Allermöhe wurde erstmalig 1162 als „Anremutha“ erwähnt. Zu Hochdeutsch bedeutet der Name „an der anderen Mündung“ und bezog sich auf seine Lage an der Dove Elbe. Seit 1395, als Holstein das Dorf gemeinsam mit Bill-, Ochsen- und Moorwerder (letzteres gehört heute zu Wilhelmsburg) an Hamburg verkaufte, gehört Allermöhe zur Hansestadt. 1410 richtete Hamburg die Landherrenschaft Bill- und Ochsenwerder ein, der auch Allermöhe zugeordnet wurde. Ein Ratsherr vertrat fortan in der Landherrenschaft die Interessen der Stadt und setzte vor Ort Landvögte ein, die mit polizeilicher Gewalt ausgestattet wurden. Nachdem der Ort Anfang des 15. Jahrhunderts durch einen Deich geschützt worden war, wurde auch die Dove Elbe im Jahr 1471 eingedämmt; Ebbe und Flut hatten damit auf die Marsch keinen Einfluss mehr.

Allermöhe entwickelte sich seit dieser Zeit als langgestrecktes Straßendorf entlang der Deichlinie; denn nur in diesem Bereich eignet sich der Untergrund zum Bau von Häusern. Die dahinter liegenden Flächen wurden landwirtschaftlich genutzt: auf dem fruchtbaren Marschboden betrieb man ertragreichen Ackerbau. Da die Bauern hier mit überschüssigem Regenwasser und hohem Grundwasserstand zu kämpfen hatten, nahm man den Bau eines komplexen Grabennetzes vor. Auch bedrohten immer wieder Deichbrüche das Gebiet.

Der Verkauf ihrer landwirtschaftlichen Erzeugnisse - Erdbeeren, Schnittblumen, Hopfen oder Äpfel - vor allem ins nahe Hamburg bescherte vielen Einwohnern ansehnlichen finanziellen Erfolg, wovon die aufwendigen Fassaden und Verzierungen vieler älterer Häuser zeugen. Bis heute versorgen Allermöhe und die benachbarten Orte Hamburg und andere Regionen Deutschlands mit Gemüse und Blumen.

Als erster größerer nicht-landwirtschaftlicher Betrieb siedelte sich am Ende des 18. Jahrhunderts eine Kattundruckerei im Ort an. 1830 wurde die bisherige Landherrenschaft Bill- und Ochsenwerder zur Landherrenschaft der Marschlande umstrukturiert.

In den 1920er Jahren sah der damalige Oberbaudirektor Fritz Schumacher – im Rahmen seines Konzeptes "organischer" Entwicklungsachsen entlang der Hamburger Fernverkehrswege – erstmals eine große Siedlung namens Billwerder-Allermöhe an der Eisenbahnlinie nach Bergedorf und Berlin vor. 1973 konkretisierte man die Planung: Der Hamburger Senat verabschiedete eine Änderung des Flächennutzungsplans, die die rechtliche Grundlage für eine neue Siedlung mit ca. 70.000 Einwohnern samt Gewerbe- und Freizeitflächen auf 1.325 Hektar schaffte.

Im Jahre 1979 begann die Planungsarbeit für das 123 Hektar große Quartier Neu-Allermöhe Ost. Mit eingängigen Schlagworten wie "Wohnen am Wasser" und "Ökologisches Bauen" und einer niedrigen vorgesehenen Wohndichte strebte man eine besondere Wohnqualität für junge Familien der ökologisch orientierten Mittelschicht an, denn die Metropole Hamburg sah sich angesichts der zunehmenden Stadtflucht als Verlierer. In den Jahren von 1982 bis 1994 wurden ca. 3.800 Wohneinheiten auf einer Fläche von 123 ha neu errichtet. Die hamburgische Umweltbehörde und das Bundesbauministerium förderten den Betrieb einer siedlungseigenen Pflanzenkläranlage.

Ende der 1980er Jahre kam es zu einer Verknappung von preiswertem Wohnraum in Hamburg, auch angesichts der Wiedervereinigung Deutschlands und einer boomenden Zuwanderung aus vielen Ländern. Um die Lage zu entschärfen, beschloss der Senat im Oktober 1989, die Weiterentwicklung von Neu-Allermöhe erneut aufzunehmen. Der für das Projekt Neu-Allermöhe West zu erschließende Bereich von 340 Hektar befand sich bereits im Eigentum der Stadt; das Gebiet wurde mit Sand um zwei Meter aufgehöht.

Um die weitere Zersiedelung Hamburgs diesmal zu vermeiden (die Stadt besteht größtenteils aus Einfamilienhausgebieten), ohne zum Betonsiedlungsbau der 1970er zurückzukehren, wurde vorsichtig eine Verdichtung der Bausubstanz versucht. Die Bebauung in dem neuen Wohnquartier ist maximal viergeschossig und wirkt um die Schnellbahnstation herum fast schon urban. Neu-Allermöhe West wurde als „Hamburgs jüngster Stadtteil“ beworben und war seinerzeit das größte Wohnbauvorhaben Hamburgs und eines der größten in Deutschland.

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Info:

Hausmeister in Deutschland

In Deutschland ist der Hausmeister kein Ausbildungsberuf. Es ist üblich, dass die Bewerber einen oder mehrere Handwerksberufe erlernt haben, da zu ihren Aufgaben auch kleinere Reparaturen gehören. In vielen Fällen delegieren Wohnungs- und Hauseigentümer, sowie Hausverwaltungen weitere Aufgaben, wie das Anfertigen von Übergabeprotokollen bei Mieterwechsel, das Überwachen von Handwerkern und die Kontrolle von Aufmaßen. Oft werden Hausmeister bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ruhestörungen, anderen Belästigungen (z. B. Rauchentwicklung beim Grillen) und Verstößen gegen die Hausordnung aufgefordert einzugreifen, obwohl in nur sehr wenigen Fällen für den Hausmeister die rechtliche Möglichkeit dazu besteht. Oftmals handelt es sich hierbei um eine ausschließlich die Streitenden betreffende, zivilrechtliche Auseinandersetzung oder der Hausmeister hat lediglich die Möglichkeit, den Hauseigentümer oder die Eigentümerversammlung über den Sachverhalt zu informieren.

Spezialisierte Dienstleister

Heute gibt es häufig nicht an ein Objekt gebundene Dienstleister, die als Unternehmen oder auf selbständiger Basis („Fliegende Hausmeister“) auf die Pflege und technische Betreuung von Immobilien spezialisiert sind. Damit verbunden ist die zunehmende Verwendung des modern wirkenden Anglizismus „Facility Management“ zur Tätigkeitsbeschreibung. Allerdings genügt ein sprichwörtliches „Kehren und Mülleimer hinausstellen“ diesem Anspruch nicht mehr.

Vielmehr erwartet man von solchen Dienstleistern eine große Bandbreite angebotener Leistungen in hoher Qualität, häufig auch eine handwerkliche Ausbildung. Großkunden bzw. Eigentümer großer Objekte werden in aller Regel die Vorlage von Referenzen sowie eine jederzeitige Verfügbarkeit bzw. eine entsprechende personelle Ausstattung verlangen. Zum Umfang der Tätigkeiten gehört in solchen, aber - bedingt durch Modernisierung und Technisierung - mehr und mehr auch in kleineren Objekten bzw. für kleinere oder selbständige Dienstleister, neben der Haus- und Gartenpflege vor allem die Überwachung und Bedienung aller technischen Anlagen wie Heizungs-, Klima-, Aufzugs-, Garagenanlage etc.

Daraus kann ein Problem insbesondere für kleine Dienstleister erwachsen, wenn Kunden bei Beauftragung oder im Laufe der Auftragserfüllung die Erbringung von Leistungen erwarten, die seine fachlichen und/oder rechtlichen Fähigkeiten überschreiten. Berührt werden dabei Haftungsfragen, das Handwerks- und Gewerberecht u.a.m. Hilfestellung gibt den Dienstleistern ggf. die zuständige IHK (Industrie- und Handelskammer), deren Mitglied sie aufgrund ihres Gewerbebetriebs sind. Insbesondere gilt dies für die Abgrenzung zulassungsfreier (erlaubter) handwerklicher Tätigkeiten von den zulassungspflichtigen Tätigkeiten, die eine Meisterqualifikation verlangen und die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer begründen.

Von Interesse ist in diesem Zusammenhang die andauernde Diskussion um die Meisterpflicht in Deutschland. Im Jahr 2003 wurde diese Pflicht für einige Handwerksbereiche gelockert.

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